Grundqualifikation

Unterrichtung § 34 a GewO

Um im Wachgewerbe tätig zu sein, muss mindestens das IHK-Unterrichtungsverfahren nach § 34a GewO abgelegt werden. 

Security Unterricht 34a GEWO

SKU-1 Unterrichtung nach § 34 a GewO

Bezeichnung:

SKU-1

Maßnahmen-Nr.:

AZAV-Zulassung

Inhalt:

Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Gewerberecht; Bewachungsspezifische Aspekte des Datenschutzes; Bürgerliches Gesetzbuch; Straf- und Verfahrensrecht; Umgang mit Waffen (Theorie); Unfallverhütungsvorschriften; Umgang mit Menschen; Grundzüge der Sicherheitstechnik (Prüfungsfelder Bundeseinheitlicher Rahmenstoffplan)

Dauer:
1 Woche (40 UE)
Unterricht:
Vollzeit
Schulungsort:
Kassel
Kosten:

445,00 € 

Abschluss:

Teilnahmezertifikat mit Unterrichtungsnachweis

Die Annahme von Bildungsgutscheinen ist möglich.

Unterrichtung § 34 a GewO

Die Unterrichtung § 34 a GewO erfolgt im Präsenzunterricht. Sie werden mit den fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie den notwendigen Rechtsvorschriften vertraut gemacht. Dabei konzentriert sich der Unterricht auf die Vorschriften, die in der späteren Bewachungstätigkeit im Vordergrund stehen.

Sie müssen sich der Unterrichtung unterziehen, wenn Sie als Arbeitnehmer in einem Bewachungsunternehmen mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben beschäftigt werden.