Qualifiziertes Sicherheitspersonal

Waffensachkunde §7 WaffG - Sportschützen

Der Fokus des Kurses Waffensachkunde §7 WaffG für Sportschützen liegt auf den Anforderungen des Sportschießens mit Lang- und Kurzwaffen. Nach dem Abschluss der theoretischen und praktischen Schulung legen die Teilnehmer die Waffensachkundeprüfung gemäß §7 WaffG vor einem Prüfungsausschuss ab.

Waffensachkunde §7 WaffG - Sportschützen

WSK-2 Waffensachkundeausbildung gem. §7 WaffG

Bezeichnung:

WSK-2

Inhalt:

– Waffenrecht
– Beschussrecht
– Notwehr und Notstand
– Sicherheitsvorschriften
– Waffentechnik (Langwaffen, Kurzwaffen)
– Innen- und Außenballistik
– Munitionskunde
– Praktisches Schießen

Dauer:

4 Tage (32 UE)

Unterricht:
Vollzeit, 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
Schulungsort:
Kassel (Unterricht) / Hann.-Münden (Schießstand)
Kosten:

325,00€ (incl. Prüfungsgebühren)

Abschluss:

Teilnahmezertifikat mit Bescheinigung über die Sachkundeprüfung
Bundesweit anerkannt in allen Verbänden

Teilnahmevoraussetzungen:

  • mind. 18 Jahre
  • Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses (max. 2 Monate alt)

 

Die Annahme von Bildungsgutscheinen ist möglich.

WSK-2 - Schulungstermine

Anmeldeschluss
Termine
Zeiten
Prüfungstermin
02.02.2024
17.02., 18.02.,24.02. und 25.02.2024
08:00 - 15:30 Uhr
24.02. und 25.02.2024
05.04.2024
20.04., 21.04.,27.04. und 28.04.2024
08:00 - 15:30 Uhr
27.04. und 28.04.2024
07.06.2024
22.06., 23.06.,29.06. und 30.06.2024
08:00 - 15:30 Uhr
29.06. und 30.06.2024
09.08.2024
24.08., 25.08.,31.08. und 01.09.2024
08:00 - 15:30 Uhr
31.08. und 01.09.2024
11.10.2024
26.10., 27.10.,02.11. und 03.11.2024
08:00 - 15:30 Uhr
02.11. und 03.11.2024
15.11.2024
30.11., 01.12.,07.12. und 08.12.2024
08:00 - 15:30 Uhr
07.12. und 08.12.2024

Waffensachkunde für Sportschützen

Um als Sportschütze aktiv werden zu können, müssen Sie vorab Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten im sicheren Umgang mit Waffen und Munition nachweisen. In diesem Kurs bereiten wir Sie optimal auf unsere hausinterne Prüfung vor.

Lehrgangsziel

Der Kursteilnehmer unserer Akademie für Sicherheit soll gemäß § 7 Abs. 1 WaffG umfangreiche Kenntnisse aus den nachfolgenden Bereichen erwerben und nachweisen können:

  • im Umgang mit Waffen und Munition
  • den rechtlichen Bestimmungen des Waffenrechts
  • des Beschussrechts sowie Notwehr und Notstand
  • Funktionsweise von Waffen
  • Innen- und Außenballistik
  • Reichweite und Effektivität von Geschossen
  • über verbotene Gegenstände
  • Funktionsprinzipien und Wirkungsweisen sowie die Reichweite von Waffen
  • Handhabung von Waffen und Munition

Zudem sollen ausreichende Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen erlangt werden.

Inhalt des Lehrgangs

Die Ausbildung in Waffensachkunde umfasst die Schulung für Kurz-, Lang- und Signalwaffen und besteht aus einem theoretischen sowie einem praktischen Abschnitt.

Im theoretischen Teil werden sämtliche rechtlichen Aspekte unter Verwendung aktueller Gesetze und Verordnungen (wie WaffG, AWaffV usw.) mithilfe moderner Technologien erläutert und vermittelt.

Im praktischen Teil lernen die Teilnehmer neben dem angemessenen Verhalten auf dem Schießstand auch den korrekten Umgang und die Handhabung der Waffen.

Zum Nachweis der erworbenen Ausbildung und Sachkunde müssen eine theoretische/schriftliche sowie eine praktische Prüfung absolviert werden.