Qualifiziertes Sicherheitspersonal

Waffensachkunde §7 WaffG - Sportschützen

Der Fokus des Kurses Waffensachkunde §7 WaffG für Sportschützen liegt auf den Anforderungen des Sportschießens mit Lang- und Kurzwaffen. Nach dem Abschluss der theoretischen und praktischen Schulung legen die Teilnehmer die Waffensachkundeprüfung gemäß §7 WaffG vor einem Prüfungsausschuss ab.

Waffensachkunde §7 WaffG - Sportschützen

WSK-2 Waffensachkundeausbildung gem. §7 WaffG

Bezeichnung:

WSK-2

Inhalt:

Waffenrecht, Beschussrecht, Notwehr und Notstand
Sicherheitsvorschriften
Waffentechnik (Langwaffen, Kurzwaffen)
Innen- und Außenballistik
Munitionskunde
Praktisches Schießen

Dauer:

4 Tage (32 UE)

Unterricht:
Vollzeit, 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
Schulungsort:
Kassel (Unterricht) / Hann.-Münden (Schießstand)
Kosten:

325,00€ (incl. Prüfungsgebühren)

Abschluss:

Teilnahmezertifikat mit Bescheinigung über die Sachkundeprüfung
Bundesweit anerkannt in allen Verbänden

Waffensachkunde für Sportschützen

Um als Sportschütze aktiv werden zu können, müssen Sie vorab Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten im sicheren Umgang mit Waffen und Munition nachweisen. In diesem Kurs bereiten wir Sie optimal auf unsere hausinterne Prüfung vor.

Lehrgangsziel

Der Kursteilnehmer unserer Akademie für Sicherheit soll gemäß § 7 Abs. 1 WaffG umfangreiche Kenntnisse aus den nachfolgenden Bereichen erwerben und nachweisen können:

  • im Umgang mit Waffen und Munition
  • den rechtlichen Bestimmungen des Waffenrechts
  • des Beschussrechts sowie Notwehr und Notstand
  • Funktionsweise von Waffen
  • Innen- und Außenballistik
  • Reichweite und Effektivität von Geschossen
  • über verbotene Gegenstände
  • Funktionsprinzipien und Wirkungsweisen sowie die Reichweite von Waffen
  • Handhabung von Waffen und Munition

Zudem sollen ausreichende Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen erlangt werden.

Inhalt des Lehrgangs

Die Ausbildung in Waffensachkunde umfasst die Schulung für Kurz-, Lang- und Signalwaffen und besteht aus einem theoretischen sowie einem praktischen Abschnitt.

Im theoretischen Teil werden sämtliche rechtlichen Aspekte unter Verwendung aktueller Gesetze und Verordnungen (wie WaffG, AWaffV usw.) mithilfe moderner Technologien erläutert und vermittelt.

Im praktischen Teil lernen die Teilnehmer neben dem angemessenen Verhalten auf dem Schießstand auch den korrekten Umgang und die Handhabung der Waffen.

Zum Nachweis der erworbenen Ausbildung und Sachkunde müssen eine theoretische/schriftliche sowie eine praktische Prüfung absolviert werden.